In diesem Abschnitt finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
sowie ergänzende Bedingungen zu den AGB
Diese Dokumente sind Bestandteile unserer Verträge für die einzelnen Arbeitsbereiche. Insbesondere die ergänzenden Bedingungen zu den AGB's werden letztendlich individuell an den zu schließenden Vertrag in einigen spezifischen Punkten angepasst.
§ 1 Vollmachten
1. Einsichtnahme in objektbezogene Dokumente und Unterlagen zum
Zwecke der Erbringung der vereinbarten Auftragnehmerleistungen
(ANL).
2. Der Auftraggeber (AG) erteilt dem Auftragnehmer (AN) hiermit
nachstehende Vollmachten: Freien Zugang zum Objekt mit allen
zugehörigen Teilen zum Zwecke der Erbringung der gemäß Vertrag, Angebot
oder Auftragsbestätigung vereinbarten Auftragnehmerleistung (ANL).
3. Der AN ist berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages notwendige und
übliche Untersuchungen nach den zu Grunde liegenden Vorschriften
ggf. nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder
durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen
anzustellen, Besichtigungen vorzunehmen, sowie Fotos und
Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es
hierfür einer besonderen Zustimmung des AG bedarf.
Der AN vom AG ermächtigt, bei beteiligten Behörden und
dritten Personen für die Ausführung der ANL notwendige Auskünfte
einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Es wird vereinbart, dass
Informationen über den Inhalt öffentlicher Register (soweit sie nicht
vom Auftraggeber als schriftliche Auszüge vorgelegt werden können)
vom AN aus Kostengründen telefonisch, per e-mail oder
Fax eingeholt werden können.
§ 2 Pflichten
1. Der Auftrag ist entsprechend den für den AN gültigen Grundsätzen
unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
2. Die ANL sind innerhalb der vereinbarten Frist zu erstellen.
3. Der AG stellt dem AN alle für die Ausfertigung des Auftrages
notwendigen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zu
Verfügung.
4. Für rechtzeitige Terminierungen von Sachverständigen-
Augenscheinnahmen ist der AG verantwortlich.
§ 3 Art der Auftragserbringung und Zweck
1. Inhalt der Geschäftsbesorgung des AN sind ausschließlich die beauftragten ANL lt. Vertrag, Angebot oder Auftragsbestätigung.
2. Die Bauzustandsuntersuchung erfolgt in visueller und zerstörungsfreier
Form.
Bauteilöffnungen und Funktionsprüfungen technischer Anlagen
erfordern eine gesonderte schriftliche Beauftragung.
3. Die beauftragten ANL sind nur für den AG und für den angegebenen Zweck
bestimmt. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der
schriftlichen Zustimmung des AN.
§ 4 Fristüberschreitung und Kündigung
Berechnungsgrundlage für die Rechnungserstellung ist das jeweils gültige
Angebot, welches, dem Auftraggeber bekannt ist. Dies gilt nicht,soweit
ausdrücklich schriftlich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage
vereinbart worden ist. Wechsel Schecks oder Zahlungsanweisungen werden
nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst
sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des AG. Eine
Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit einer Gegenforderung ist
ausgeschlossen es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder
gerichtlich festgestellt. Ist der AG mit der Begleichung der Rechnung in
Zahlungsverzug, so kann der AN vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren
Schadens stehen dem AN im Falle des Zahlungsverzuges bei Endverbrauchern Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz zu. Bei Vertragsverhältnissen mit unternehmerisch tätigen AG beläuft sich dieser Zinssatz auf 9%.
Dem AG ist der Nachweis gestattet, das dem AN ein Schaden überhaupt nicht
entstanden ist oder der Schaden des AN wesentlich niedriger ist.
Die Verzugszinsen sind höher, wenn der AN eine Belastung mit höherem
Zinssatz nachweist. Sollten dem AN Tatsachen bekannt werden, aus denen
sich ergibt, dass der AG nicht mehr kreditwürdig ist, so ist der AN berechtigt
vor Auftragserledigung Barzahlung zu verlangen. Auch kann der AN in
derartigen Fällen nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Dieser beträgt 60% der Vergütung, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens, es sei denn, der AG weist nach, das kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der
Zahlungsbedingungen, bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln,
Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Dem AN wird im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger nicht
gerechtfertigter Zahlungsverweigerung, das Recht zur Eintragung einer
Sicherungshypothek eingeräumt. Kostenvorschüsse können verlangt werden
und /oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen
vom AN erstellt werden. Ist der AG mit der Begleichung der Teilrechnungen
trotz Nachfristsetzungen in Verzug, so hat der AN das Recht, die weitere
Ausführung des Auftrages zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz statt Nichterfüllung zu verlangen.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
1. Im Falle von objektiven Mängeln an der vereinbarten Leistung obliegt
dem AN die Beweislast ab dem Zeitpunkt der materiellen
Leistungsübergabe.
2. Der AG kann neben Lieferung Verzugsschadenersatz nur verlangen,
wenn dem AN grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
Die Haftung des AN für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den Auftragswert der ANL beschränkt.
3. Als Gewährleistung kann der AG im Falle von objektiven Mängeln
zunächst nur die kostenlose Nachbesserung der vereinbarten ANL
verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert
oder schlägt die Nachbesserung nachweislich fehl, kann der AG
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung
des Honorars (Minderung) verlangen.
4. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang der materiellen ANL beim
AG.Hinweise und Beratungen des Sachverständigen haben
ausdrücklich nicht den Status von Rechtsberatungen.
§ 6 Vergütung
1. Vereinbarte Zahlungsweise: Per Banküberweisung vor Übergabe der
ANL oder Barzahlung bei Übergabe oder postalische Übersendung der
materiellen ANL unter gleichzeitiger Einziehung der fälligen Vergütung
durch Nachnahme. Bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung ist
alternativ die Zahlung innerhalb 10 Kalendertage nach Übergabe auf
das in der Rechnung angegebene Konto des AN möglich.
Abschlagsrechnungen jeweils nach Leistungsstand gelten als
vereinbart.
§7 Datenschutzerklärung
Alle vom AN gefertigten Unterlagen einschließlich der EDV Unterlagen
dürfen nur für das in §1 beschriebene Bauvorhaben/Beratungsobjekt
verwendet werden.
Der AG ist zur Veröffentlichung des vom AN geplanten Bauwerkes bzw.
der im Rahmen einer Energieberatung angefertigten Dokumentationen nur
unter der Namensangabe des AN berechtigt. Der gesetzliche
Urheberschutz bleibt unberührt. Im Gegenzug willigt der AG ein, das
Gebäudeaufnahmen und Bestandteile der Projektdokumentation vom AN
zu eigenen Werbezwecken (bspw. Als Referenzobjekt), nach eigenem
Ermessen des AN, eingesetzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte
erfolgt lediglich im Zusammenhang der Projektbearbeitung zur Erreichung
der Beratungs – oder Planungsziele, sowie zu Kontrollzwecken
übergeordneter Institutionen (hierunter fallen bspw. Das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW), die Deutsche Energieagentur (dena), das deutsche Institut für
Bautechnik (DIBT). Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht
abschließend.
§ 8 Schlussbestimmung
1. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Geschäftsbedingungen
bedingt nicht die Unwirksamkeit der verbleibenden Klauseln.
Gerichtsstand ist der Ort des Firmensitzes des AN.